Wenn Arbeitslose den Weg zurück in das Berufsleben suchen

Schnell kann es passieren und selbst langjährige Mitarbeiter eines Betriebes stehen plötzlich auf der Straße. Wer ohne Eigenverschulden in die Arbeitslosigkeit rutscht, der erhält zunächst vom Arbeitsamt Arbeitslosengeld I. Auch wird in einem solchen Fall versucht, schnellstmöglich eine neue Anstellung zu finden. Doch in vielen Fällen sieht die traurige Realität ganz anders aus. So finden etwa ältere Menschen oder solche mit einer Behinderung deutlich schlechter einen neuen Job, da sich Arbeitgeber oftmals durch solche Kriterien von einer Einstellung abhalten lassen. So mancher Arbeitslose ergreift deshalb die Eigeninitiative und denkt über eine Existenzgründung nach. Wer Fähigkeiten besitzt, die durch eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit ausgeübt werden können, der sollte sich durchaus über eine Existenzgründung nachdenken. Doch lediglich mit dem Arbeitslosengeld kommt man allerdings in der Regel nicht sonderlich weit. Für solche Fälle gibt es seitens des Arbeitsamtes spezielle Förderprogramme, welche den Arbeitslosen mit einer Vielfalt an Möglichkeiten unterstützen.

Eine Grundidee hat sich manifestiert

Wer es sich zum Ziel gesetzt hat, seine Arbeitslosigkeit hinter sich zu lassen und sich selbstständig zu machen, der sollte sich zunächst Gedanken darüber machen, wie diese Selbstständigkeit aussehen soll. Diese Grundidee sollte dem Arbeitsberater mitgeteilt werden, bei dem auch eine Einladung zu einem Existenzgründerseminar erbeten werden sollte. In allen größeren Städten gibt es solche Seminare, die für Kunden der Agentur für Arbeit kostenlos besucht werden können.

Ein Existenzgründerseminar ist eine gute Möglichkeit, seine Gründungsidee mit weiteren Personen zu konkretisieren, die ebenfalls eine Selbstständigkeit anstreben. Wer eine Selbstständigkeit Arbeitsamt seitig beginnen möchte, sollte aber noch vieles beachten und einige Dinge erarbeiten, die für eine vom Arbeitsamt unterstützte Selbstständigkeit benötigt werden.

Der Businessplan

In vielen Seminaren hat man die Möglichkeit, bereits mit der Erstellung eines Businessplans zu beginnen, der bei einer durch das Arbeitsamt finanzierten Selbstständigkeit zwingend erforderlich ist. Ein solcher Businessplan wird schließlich von einer fachkundigen Stelle beurteilt und ausgewertet. Adressen entsprechender Stellen, unter Umständen auch solcher, die ihre Dienstleistung kostenlos anbieten, erhält man in der Regel während des Seminars.

Sobald eine positive Rückmeldung für den Businessplan vorliegt, kann man mit diesem beim Arbeitsamt einen Antrag auf Existenzgründung stellen. Dieser Antrag muss dem Arbeitsamt allerdings mindestens drei Monate vor Ablauf der Bezugsdauer vorliegen. Auch der Tag der Existenzgründung muss in diesem Antrag bereits feststehen.

Sobald das Arbeitsamt dem Antrag des Antragstellers stattgegeben hat, wird ihm das Arbeitslosengeld für einen Zeitraum von insgesamt neun Monaten in Form eines Existenzgründungszuschusses weitergezahlt. Zusätzlich erhält der Existenzgründer monatlich einen Zuschuss zur Sozialversicherung in Höhe von 300 Euro. Von der Versicherungspflicht sind Existenzgründer befreit, daher können sie sich frei entscheiden, ob sie sich gesetzlich oder privat versichern.

Endlich kann es losgehen

Nun ist der Zeitpunkt gekommen, da der Existenzgründer seine Tätigkeit aufnehmen kann. Während der ersten neun Monate ist er in jedem Fall finanziell abgesichert. Für weitere sechs Monate kann er durchaus noch einmal einen Zuschuss über monatlich 300 Euro beantragen, doch sollte die Existenzgründung spätestens nach der Gesamtgründungszeit von 15 Monaten vollständig abgeschlossen sein.

Leider gelingt es aber nicht jedem, seine Existenzgründung erfolgreich zum Abschluss zu bringen, sondern scheitert trotz intensiver Bemühungen dennoch. Sollte sich ein Scheitern nicht verhindern lassen, muss man sich davon allerdings nicht entmutigen lassen. Denn das Arbeitsamt steht auch dann noch bereit und wird sich natürlich wieder bemühen, den gescheiterten Existenzgründer in eine geeignete Anstellung zu vermitteln.

Ziele des Arbeitsamts

Ziel des Arbeitsamts ist es, die Arbeitslosigkeit dauerhaft zu überwinden und in das Berufsleben zurückzuführen. Um einen Zuschuss zur Existenzgründung zu erhalten, muss man sicherstellen, dass man durch seine Selbstständigkeit dauerhaft seinen Lebensunterhalt sichern kann. Der kalkulatorische Unternehmerlohn sollte daher ausreichend hoch sein. Aber auch eine soziale Absicherung wie etwa eine Altersvorsorge muss währenddessen gewährleistet sein. Schließlich möchte das Arbeitsamt erreichen, dass der Existenzgründer auch nach Jahren möglichst gar nicht mehr auf das Arbeitsamt angewiesen sein wird.