Der Staat greift Existenzgründern unter die Arme

Wer es sich zum Ziel gesetzt hat, eine selbstständige Tätigkeit anzustreben, um so unabhängiger zu sein und sein eigener Chef zu sein, der hat in der heutigen Zeit viele Möglichkeiten, sich hierfür Unterstützung zu holen. Hierfür hält die Bundesregierung diverse Förderprogramme bereit, sowohl regional als auch bundesweit. Zwar sind diese durchaus mitunter sehr unterschiedlich ausgestaltet und auch in Bezug auf die Voraussetzungen für eine Bewilligung verschieden ausgeprägt, doch sind einige Rahmenbedingungen durchaus auch identisch. Was alle Förderprogramme der Regierung gemein haben, sind durchweg niedrige Zinssätze sowie überaus lange Rückzahlungs- und Darlehenslaufzeiten. Auch tilgungsfreie Anlaufjahre sind dabei. Des Weiteren zeichnen sie sich allesamt durch eine besonders lange Zinstilgungsfrist, die Möglichkeit einer Kombination mit weiteren Förderprogrammen und eine garantierte Auszahlung aus.

Durch staatliche Zuschüsse Selbstständigkeit absichern

Das KfW-StartGeld

Eines dieser Förderprogramme ist beispielsweise das KfW-StartGeld, welches sich vor allem an kleine Unternehmen und auch an Freiberufler richtet. Dieses zeichnet sich vornehmlich dadurch aus, dass die eigentliche Finanzierung über die Hausbank erfolgt, die KfW jedoch im Falle einer Zahlungsunfähigkeit eine entsprechende Haftungsfreistellung von 80 Prozent gewährt, wodurch das wirtschaftliche Risiko für die Hausbank enorm reduziert wird. Automatisch wird dadurch aber auch die Chance auf eine Finanzierung für den Antragsteller deutlich erhöht. Damit ein Unternehmen oder ein Freiberufler allerdings von dem KfW-StartGeld profitieren kann, darf die Tätigkeit in diesem Bereich erst seit maximal drei Jahren ausgeübt werden. Des Weiteren darf das beantragte Darlehen die Summe von 50.000 Euro nicht übersteigen. Sehr von Vorteil sind aber die tilgungsfreie Anlaufzeit sowie die Möglichkeit, das Darlehen nicht nur vorzeitig, sondern auch kostenfrei zu tilgen.

European Recovery Program

Das auch unter dem Namen Marshallplan bekannte ERP-Regionalförderprogramm richtet sich an Existenzgründer, die sich in strukturschwachen Regionen befinden. Daneben gibt es aber auch noch das ERP-Innovationsprogramm, das sich an Firmengründer richtet, die mit neuen Ideen auf den Markt treten möchten. Somit ist es angehenden Unternehmern aus regionalen Fördergebieten möglich, von einem zinsgünstigen Darlehen aus dem ERP-Sondervermögen profitieren zu können. Im Rahmen der ERP-Gelder hat man aber auch noch die Möglichkeit, einen Existenzgründerzuschuss zu beantragen, der sich aus einer Unternehmensbeteiligung durch die KfW auszeichnet. Allerdings gilt es hier zu beachten, dass sich diese Förderung hauptsächlich an Technologieunternehmen richten, deren Sitz sich in Deutschland befindet und deren Mitarbeiterzahl unter 50 liegt. Auch darf die Jahresbilanzsumme den Betrag von zehn Millionen Euro nicht übersteigen. Damit kann folglich jeder Freiberufler und jedes kleinere bis mittlere Unternehmen von diesen Förderprogrammen profitieren.

Gründungszuschuss für Empfänger von ALG I

Wer arbeitslos ist und Arbeitslosengeld I bezieht und das Ziel hat, eine selbstständige Tätigkeit aufzunehmen, der kann bei seiner zuständigen Agentur für Arbeit einen Antrag auf Gründungszuschuss stellen. Einen Antrag auf Gründungszuschuss hat jeder Existenzgründer, der einen Anspruch auf Entgeltersatzleistung nach SGB III hat oder wer einer Tätigkeit nachgegangen ist, die als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme gefördert wurde. Ziel ist es, dass die Arbeitslosigkeit durch die Existenzgründung beendet wird. Die Förderung muss lediglich vor Beginn der selbstständigen Tätigkeit beim zuständigen Arbeitsamt beantragt werden.

INVEST – Zuschuss für Wagniskapital

Durch das Förderprogramm „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ sollen vor allem junge innovative Unternehmen auf ihrer Suche nach einem Investor unterstützt werden. Daneben sollen aber auch private Investoren angeregt werden, ein gewisses Wagniskapital in das Unternehmen zu investieren. Dieser Zuschuss beträgt 20 Prozent der Investitionssumme und richtet sich vor allem an junge innovative Unternehmen, bei denen es sich um „Kleine Unternehmen“ handelt. Das Unternehmen darf allerdings nicht älter als zehn Jahre sein, muss weniger als 50 Vollzeitmitarbeiter haben und die Jahresbilanzsumme darf den Betrag von zehn Million Euro nicht übersteigen. Außerdem muss sich der Hauptsitz innerhalb der EU befinden sowie mindestens eine Betriebsstätte in Deutschland.