Was genau ist Selbstständigkeit?

Der Begriff Selbstständigkeit steht im Allgemeinen für eine Berufstätigkeit, bei der man als Selbstständiger das volle finanzielle und soziale Risiko alleine tragen muss. Die Definition Selbstständigkeit erklärt sich grundlegend wie folgt:

Bei einer Selbstständigkeit arbeitet man nicht für einen Arbeitgeber, sondern auf eigene Rechnung und in eigener Verantwortung. Genauer definiert wird die Selbstständigkeit im Vierten Buch des Sozialgesetzbuches SGB IV im §7 Absatz 1. Hier findet sich eine genaue Erklärung, durch welche Begriffe sich eine abhängige und eine selbstständige Tätigkeit voneinander unterscheiden. Bei der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit wird im Übrigen auch von einer Existenzgründung gesprochen.

Definition einer Selbstständigkeit nach dem Europäischen System

Gemäß dem Europäischen System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (ESGV) von 1995 wird der Begriff des Selbstständigen dadurch definiert, dass eine Person alleiniger oder gemeinsam mit weiteren Personen Eigentümer eines Unternehmens ist, wobei es hier keine eigene Rechtspersönlichkeit gibt. Statistisch betrachtet zählen auch Familienangehörige, die im Betrieb mithelfen, zu den Selbstständigen. Diese machen etwa zehn Prozent aus.

Juristische Definition einer Selbstständigkeit

Eine selbstständige Tätigkeit zeichnet sich gegenüber einer nichtselbstständigen Tätigkeit in erster Linie durch das eigene Unternehmerrisiko aus. Auch kann ein Selbstständiger frei über seine Arbeitskraft verfügen sowie seine Tätigkeit und auch die Arbeitszeiten frei gestalten. Immer wieder fragen sich selbstständig Tätige, woran denn zu erkennen ist, dass ein Unternehmerrisiko als Nachweis für eine Selbstständigkeit dient. Auch stellt sich häufig die Frage, welche Bedeutung dieses Indiz denn insgesamt hat. Hält man sich an die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, so besteht ein Unternehmerrisiko dann, wenn nicht sicher ist, ob der eigene wirtschaftliche Einsatz Erfolge oder Verluste bringen wird. Dies bedeutet, dass auch das Einbringen eigenen Kapitals auch zu einem herben Verlust führen kann. Eine solch risikobehaftete Belastung ist aber nur dann ein Indiz für eine Selbstständigkeit, wenn der Selbstständige außerdem auch frei bei der Gestaltung und der Bestimmung seines Arbeitseinsatzes entscheiden kann.

Woran kann man eine Selbstständigkeit erkennen?

Der Auftragnehmer kann selbst und frei entscheiden, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Menge er Betriebs-, Transport- oder Produktionsmittel erwirbt und wie diese finanziert werden sollen. Auch kann der Auftragnehmer frei entscheiden, welche Bezahlvarianten er seinen Kunden zur Verfügung stellt. Ebenso kann der Auftragnehmer frei entscheiden, wie er seine Preise kalkuliert. Ob Hilfskräfte herangezogen werden oder nicht, steht einzig im Ermessen des Auftragnehmers, so können im Betrieb des Auftragnehmers also auch zusätzliche Mitarbeiter eingestellt werden.

Wer selbstständig tätig ist, der muss über eigene Betriebsmittel verfügen und auch eigenes Betriebskapital aufwenden. Sollte es zu Produktschäden kommen, ist der Auftragnehmer in vollem Umfang dem Kunden gegenüber haftbar.

Kundenakquisition und Werbungsmaßnahmen obliegen der freien Entscheidung des Auftragnehmers. Des Weiteren verfügt der Auftragnehmer über eigene Geschäftsräume oder alternativ ein speziell eingerichtetes Home Office. Im Rahmen der selbstständigen Tätigkeit müssen entsprechende Geschäftsbücher geführt werden und auch die Büroarbeit insgesamt fällt beim selbstständigen Auftragnehmer deutlich aufwendiger aus, als beim herkömmlichen Arbeitnehmer.

Selbstständig Tätige erhalten keine Unterstützung vom Staat. Außerdem müssen sie für ihre Altersversorgung in vollem Maße selbst aufkommen. Anstelle von Lohnsteuer zahlt der Auftragnehmer Gewerbe-, Einkommen- und Umsatzsteuer. Auch für seine Krankenversicherung muss er finanziell selbst aufkommen.

Scheinselbstständigkeit

Neben der Selbstständigkeit gibt es auch noch den Begriff der Scheinselbstständigkeit. Diese definiert sich durch die Aufnahme einer auf selbstständiger Basis angemeldeten Tätigkeit auf eigene Rechnung, die sich jedoch durch Merkmale auszeichnet, die für eine abhängige Tätigkeit sprechen. Dies ist etwa der Fall, wenn der selbstständig Tätige lediglich für einen einzigen Kunden tätig ist und neben ihm keine weiteren Kunden hat. Eine Scheinselbstständigkeit ist etwa der Fall, wenn jemand beispielsweise auf eigene Rechnung für einen Paketkurier arbeitet und hier in Vollzeit tätig ist, also keine weiteren Auftraggeber neben dem Kurierdienst hat.