Der sichere Einstieg in die Selbstständigkeit?

Viele Existenzgründer entscheiden sich zunächst für eine nebenberufliche Selbstständigkeit, um das Risiko in der Anfangsphase gering zu halten. Eine Selbstständigkeit auf nebenberuflicher Basis bietet durchaus Vorteile, allerdings sind damit auch Nachteile verbunden, die im Vorfeld bedacht werden sollten.

Wann ist man nebenberuflich selbstständig?

Eine nebenberufliche Selbstständigkeit liegt vor, wenn das Lebenseinkommen durch einen Hauptberuf gesichert wird und die meiste Zeit in die hauptberufliche Tätigkeit investiert wird. Wer zum Beispiel 25 Stunden in der Woche in einem Angestelltenverhältnis tätig ist und dort 2.000 Euro verdient und zusätzlich 10 Stunden selbstständig arbeitet und 1.000 Euro einnimmt, der übt eine nebenberufliche Selbstständigkeit aus.

Eine nebenberufliche Selbstständigkeit ist auch bei Arbeitslosigkeit möglich. In diesem Fall darf die Selbstständigkeit jedoch nur maximal 15 Stunden wöchentlich ausgeübt werden. Das Einkommen wird auf die Bezüge angerechnet, wobei 165 Euro im Monat anrechnungsfrei sind.

Die Vor- und Nachteile der Selbstständigkeit auf nebenberuflicher Basis

Wie in jedem Bereich bringt auch die nebenberufliche Selbstständigkeit Vor- und Nachteile mit.

Die Vorteile:

  • Durch die nebenberufliche Selbstständigkeit wird das unternehmerische Risiko reduziert
  • Der Hauptberuf bietet neben der Selbstständigkeit weiterhin finanzielle Sicherheit
  • Die Geschäftsidee kann in sicherem Rahmen getestet werden
  • Der Lebensstandard kann durch ein zweites Standbein verbessert werden
  • Der Zeitaufwand für den Nebenberuf kann frei eingeteilt werden
  • Eine drohende Arbeitslosigkeit kann unter Umständen durch die nebenberufliche Selbstständigkeit aufgefangen werden

Die Nachteile:

  • Die Arbeitszeit erhöht sich durch die nebenberufliche Selbstständigkeit und die Freizeit tritt in den Hintergrund
  • Durch das höhere Stresslevel kann die Arbeitsleistung im Hauptberuf leiden
  • Durch die Selbstständigkeit auf nebenberuflicher Basis fallen steuerliche Abgaben an
  • Die Krankenkasse fordert unter Umständen zusätzliche Beiträge
  • Durch die Hauptbeschäftigung sind nebenberufliche Selbstständige weniger flexibel
  • Bei Kunden und Geschäftspartner kann die nebenberufliche Selbstständigkeit Nachteile bringen

Was ist zu beachten?

Wer eine nebenberufliche Selbstständigkeit plant, der muss mehrere Punkte beachten. Damit die Selbstständigkeit als Nebenberuf eingestuft wird, darf diese eine bestimmte Arbeitszeit sowie ein gewisses Einkommen nicht überschreiten. Dieser Punkt spielt vor allem bei der Sozialversicherung eine wichtige Rolle. Grundsätzlich fallen für eine nebenberufliche Selbstständigkeit keine weiteren Beiträge für Kranken- und Rentenversicherung an. Dies trifft allerdings nur zu, wenn die nebenberufliche Selbstständigkeit einen festgelegten Rahmen nicht überschreitet. Hierbei gilt in der Regel: Überwiegt die Arbeitszeit sowie das Einkommen des Hauptberufs, müssen keine weiteren Beiträge geleistet werden. Vor der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit sollte jedoch in jedem Fall Rücksprache mit der Krankenkasse gehalten werden. Ansonsten kann es passieren, dass die Krankenkasse Nachforderungen stellt.

Auch wenn die selbstständige Tätigkeit nur nebenberuflich ausgeübt wird, muss diese beim Finanzamt angemeldet werden. Wer ein Gewerbe anmeldet, erhält vom Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, der ausgefüllt und zurückgeschickt werden muss. Mit der Anmeldung der selbstständigen Tätigkeit verpflichten sich die Gründer, jährlich eine Steuererklärung abzugeben. Übersteigt das Gesamteinkommen der Haupt- und Nebenbeschäftigung den Freibetrag, wird auch für die Einkünfte der nebenberuflichen Selbstständigkeit Einkommenssteuer fällig.

Zusätzlich zur Einkommenssteuer muss außerdem die Umsatzsteuer abgeführt werden. Dies trifft aber nur für Selbstständige zu, die nicht unter die Kleinunternehmerregelung fallen. Kleinunternehmer sind nach § 19 UStG von der Mehrwertsteuer befreit und müssen daher keine Umsatzsteuer abführen. In diesem Fall wird die Rechnung ohne Mehrwertsteuer gestellt. Kleinunternehmer können jedoch keine Vorsteuer abziehen und erhalten beim Wareneinkauf daher keine steuerlichen Vorteile. Die Kleinunternehmerregelung kann in Anspruch genommen werden, wenn im laufenden Geschäftsjahr ein jährlicher Umsatz von 50.000 Euro und im Vorjahr von 17.500 Euro nicht überschritten wird.

Weitere Kosten können bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit durch die Gewerbesteuer entstehen. Diese muss jedoch nur von Gewerbetreibenden bezahlt werden, die einen Jahresgewinn von mehr als 24.500 Euro aufweisen. Für nebenberuflich Selbstständige, die der Kleinunternehmerregelung unterliegen, ist die Gewerbesteuer nicht relevant. Auch Freiberufler sind von der Gewerbesteuer ausgenommen.